Entscheidungen der Truppendienstgerichte und des Bundesverwaltungsgerichts
Truppendienstgericht Süd vom 18.03.2020 zum Az.: S3 Bla 5/19
Verbot der Ausübung des Dienstes durch Kdr Div Schnelle Kräfte wegen Aktivitäten eines Stabsoffiziers bei Facebook wird unter Aufhebung der bestätigenden Bescheide des Kdr Einsatz und des Inspekteurs des Heeres wegen von Anfang an bestehender Rechtswidrigkeit aufgehoben.
Truppendienstgericht Süd vom 10.03.2021 zum Az.: S3 Bla 3/20
Verbot der Ausübung des Dienstes durch Kdr Kommando Spezialkräfte wegen Tätowierung eines Portepeeunteroffiziers wird unter Aufhebung des bestätigenden Bescheids des Kdr Einsatz und stellvertr. Inspekteurs des Heeres wegen von Anfang an bestehender Rechtswidrigkeit aufgehoben.
Bundesverwaltungsgericht vom 14.09.2021 zum Az.: BVerwG 1 WNB 2.21
Die Nichtzulassungsbeschwerde des Bundesministeriums der Verteidigung gegen den Beschluss. des Truppendienstgerichts Süd vom 10.03.2021 zum Az.: S 3 BLa 03/20 wird zurückgewiesen.
Truppendienstgericht Süd vom 10.03.2021 zum Az.: S3 Bla 5/20
Verbot der Ausübung des Dienstes durch Kdr Kdo Spezialkräfte wegen Aktivitäten eines Unteroffiziers bei Facebook wird unter Aufhebung des bestätigenden Bescheids des Kdr Einsatz und stellvertr. Inspekteurs des Heeres wegen von Anfang an bestehender Rechtswidrigkeit aufgehoben.
Truppendienstgericht Süd vom 19.08.2021 zum Az.: S3 GL 7/20
Verbot der Ausübung des Dienstes, Verbot des Tragens der Uniform, Einbehalt von 20 % der Bezüge und Einbehalt des Truppenausweises durch Kdr Division Schnelle Kräfte wegen Aktivitäten eines Stabsoffiziers bei Facebook wird wegen von Anfang an bestehender Rechtswidrigkeit aufgehoben.