Kaufrecht

Der Kaufvertrag ist ein standardisierter Vertragstyp des deutschen Schuldrechts über die Einigung von Vertragsparteien über einen oder mehrere Kaufgegenstände.

Kaufgegenstände können Mobilien (bewegliche Gegenstände) und Immobilien (Grundstücke), Rechte, Forderungen oder sonstige vermögenswerte Positionen sein.

Über die vertragsgemäße Erfüllung (Mangelfreiheit) der wechselseitigen Leistungen kommt es häufig zu Streitigkeiten, die meisten außergerichtlich, oft aber auch gerichtlich geklärt werden müssen. Als Beispiel kann hier eine neuere Entscheidung des LG Kiel vom 06.11.2020 dienen.