Wehrrecht

verteidigungsbereit

jederzeit

deutschlandweit


Vorbemerkung

Ich vertrete Offiziere, Unteroffiziere, Mannschaften und Beamte  in Statusangelegenheiten und Disziplinarverfahren. Ich bin der Auffassung, dass Extremisten nichts in der Bundeswehr oder im öffentlichen Dienst zu suchen haben, engagiere mich aber gerade deshalb für Beamte und Soldaten, die als mündige Staatsbürger in Uniform nichts gemacht haben, außer ihre Meinung im Rahmen des Art. 5 I Grundgesetz geäußert zu haben und deswegen disziplinar gemaßregelt oder aus dem Dienstverhältnis entfernt werden sollen. Schnell geraten Soldaten wie auch Beamte durch Artikulierung ihrer Meinung in Situationen, die sie nicht erwartet haben und auf die sie nicht vorbereitet sind. Nach eingehender Prüfung Ihrer Situation stehe ich Ihnen unterstützend zur Seite. Jeder Beamte und jeder Soldat, insbesondere aber der Soldat, der loyal seinem Land unter Einsatz von Leib und Leben gedient hat, hat egal wie schwer der ihm gemachte Vorwurf sein mag, zumindest das Recht auf ein faires rechtsstaatliches Verfahren, welches auch bis zum Beweis des Gegenteils die Unschuldsvermutung beinhaltet. Hierfür setze ich mich mit voller Kraft für die Betroffenen ein. Auch dies ist Teil der 1981 von mir abgebenen, beeideten und nicht zeitlich befristeten Verpflichtung, das Recht und die Freiheit des Deutschen Volkes und damit auch seiner Beamten und Soldaten zu verteidigen.

Handlungsempfehlung bei besonderen Befragungen

Gespräche finden generell mit zwei Mitarbeitern der ermittelnden Behörde statt, die ohne Ihre Mitwirkung ein Gesprächsprotokoll erstellen, dass schwerste Konsequenzen für Sie haben kann. Jeder normale Kriminelle hat bei seiner Vernehmung mehr Rechte als ein Soldat in diesen Gesprächen  und erhält ein von ihm zu genehmigendes Protokoll der Polizeibehörde. Sie werden kein Protokoll dieser Unterredung erhalten und wissen nicht, was über diese Unterredung  eventuell auch fälschlich festgehalten wird.  Gerade in letzter Zeit drängt sich vermehrt der Eindruck auf, dass weit mehr Interesse an einer Erfolgsquote als an der Ermittlung der Wahrheit besteht. Führen Sie keine freiwilligen Unterredungen mit den Mitarbeitern ermittelnder Behörden. Ihre Aussagen werden erfahrungsgemäß nicht zu Ihrem Vorteil verwendet werden.

Handlungsempfehlung


 Schweigerecht im  Disziplinarverfahren wahrnehmen

Machen Sie generell von Anfang an von Ihrem durch das Grundgesetz garantierten Schweigerecht Gebrauch, beauftragen Sie einen Rechtsanwalt und nehmen Sie über diesen Akteneinsicht. Frühestens nach erfolgter Akteneinsicht macht es Sinn, sich zur Sache zu äußern, egal wie unschuldig Sie sich auch fühlen. Einlassungen zur Sache vor Akteneinsicht können katastrophale Folgen haben. Duirch die Wahrnehmung des Schweigerechts dürfen Ihnen keine Nachteile entstehen.


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