Testierfreiheit
Der Erblasser kann durch testamentarische Verfügung beliebig über sein Vermögen verfügen. Diese Verfügungsbefugnis wird lediglich durch das Pflichteilsrecht und dem Verbot sittenwidriger Verfügungen beschränkt.
Der Erblasser kann durch testamentarische Verfügung beliebig über sein Vermögen verfügen. Diese Verfügungsbefugnis wird lediglich durch das Pflichteilsrecht und dem Verbot sittenwidriger Verfügungen beschränkt.