Erbrecht


Gestalterisch tätig werden kann man nur vor, nicht nach dem Todesfall

Wer unliebsame Überraschungen auch für seine nächsten Verwandten vermeiden möchte, sollte bereits frühzeitig die Rechtsnachfolge gestalten und sich anwaltlich beraten lassen. (Auch die erbschaftssteuerlichen Belastungen können bei sorgfältiger Gestaltung erheblich reduziert werden.)

Auch nach dem Erbfall empfiehlt sich anwaltliche Vertretung/Beratung z. B. zwecks

  • Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen
  • Durchsetzung von Pflichteilsergänzungsansprüchen
  • Durchsetzung von Auskunftsansprüchen gegenüber dem Erbschaftsbesitzer
  • Schutz vor Überschuldung des Nachlasses
  • Verwaltung und Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft
  • Ausschlagung der Erbschaft
  • Geltendmachung oder Ausschlagung von Vermächtnisansprüchen

 
Eine vollständige Aufstellung kann hier nicht erfolgen, vielmehr bedarf es einer am Einzelfall ausgerichteten intensiven Beratung, um eine optimale Ausschöpfung der rechtlichen Möglichkeiten zu gewährleisten.

Erbrechtliche Grundsätze