Schadensabwicklung 

Beauftragung eines Anwalts

Im Falle eines Verkehrsunfalls sollten Sie auf keienen Fall versuchen, die Regulierung des Schadens ohne Unterstützung eines Rechtsanwaltes vorzunehmen.   Die Kosten des Anwaltes gehören als Rechtsverfolgungskosten zu dem zu ersetzenden Schaden und werden in der Regel von der Haftpflichtversicherung des Schädigers getragen. Auch bei klarer Haftungslage empfiehlt es sich, einen Rechtsanwalt mit der Schadensregulierung zu beauftragen, da dem Geschädigten auf Seiten der gegnerischen Haftpflichtversicherung sachkundige Experten gegenübersitzen, die natürlich die Interessen der Haftpflichtversicherung und nicht die Interessen des Geschädigten vertreten.

Beauftragung eines Sachverständigen

Die erste Weichenstellung beginnt bereits mit der Frage, wer das Gutachten für den verunfallten Wagen erstellt. Es handelt sich um ein Recht des Geschädigten, ab einer bestimmten Schadenshöhe einen Gutachter auszu - wählen. Er muß sich nicht mit dem von der gegnerischen Haftplichtversicherung benannten Gutachter zufriedengeben, sondern kann außer im Falle eines Bagatellschadens selbst einen unabhängigen Gutachter beauftragen, dessen Kosten ebenfalls von der gegnerischen Versicherung ersetzt werden müssen.

 




 Ersatzansprüche

Einige Ersatzansprüche wegen Sach - und Personenschäden sind nachfolgend nur beispielhaft aufgeführt und es bedarf natürlich einer sachkundigen Beratung, ob und in welcher Höhe sie geltend gemacht werden können.


Sachschäden:

Reparaturkosten auch bei Abrechnung auf Gutachtenbasis
Reparaturkosten auch bei Reparatur in Eigenregie
Mietwagen oder Nutzungsausfall
Reparatur auch bei wirtschaftlichem Totalschaden im Rahmen der 130% - Rechtsprechung des BGH
Wirtschaftlicher Minderwert des Fahrzeuges aufgrund des Unfalles
Lohnausfall und entgangener Gewinn
Wiederbeschaffungs-, Ummelde und Kreditkosten
Rückstufungsschaden bei Inanspruchnahme der eigenen Vollkaskoversicherung
Abschlepp - und Verschrottungskosten
 
 

Personenschäden:

Heilungskosten
Schmerzensgeld
Vermehrte Bedürfnisse
Rentenansprüche
Haushaltsführungsschaden der ausgefallenen Hausfrau auch bei Nichtanstellung einer Ersatzkraft
Entgangene Dienstleistungen
Entgangene Unterhaltsleistunge