Pflichtteilsrecht

Wer als nächster Angehöriger oder Ehepartner nicht zu den testamenarisch bedachten Erben gehört, muss nicht leer ausgehen: Er hat einen sogenannten Pflichtteilsanspruch. Der Pflichtteil beläuft sich auf die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Ein Pflichtteils - berechtigter ist kein Erbe und muss seinen schuldrechtlichen Anspruch gegenüber den Erben geltend machen.